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Subsidiarität
Weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch in vielen Tarifen der privaten Krankenversicherungen verfügt der Versicherungsnehmer über einen lückenlosen Versicherungsschutz. Um den Schutz zu erweitern, können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Da es durchaus vorkommen kann, dass unterschiedliche Versicherungen für den gleichen Fall Leistungen erstatten, gibt es die Subsidiarität. Dadurch wird geregelt, in welcher Reihenfolge die unterschiedlichen Versicherungen in Anspruch genommen werden, da nicht für die gleichen Leistungen Ansprüche bei allen Versicherungen gleichzeitig geltend gemacht werden können. Einige Versicherungen schließen in Subsidiaritätsklauseln die Regulierung von Schäden aus, die bereits durch eine andere Versicherung gedeckt werden.















