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Kontrahierungszwang
Die gesetzlichen Krankenkassen unterliegen einem Kontrahierungszwang. Sie sind zu einem Vertragsabschluss mit einem Antragssteller verpflichtet und müssen jeden der beitreten will aufnehmen. Dies soll verhindern, dass zum Beispiel Personen mit Vorerkrankungen keine Versicherung bekommen. Dem Kontrahierungszwang unterliegen die privaten Krankenkassen nicht. Sie haben die Möglichkeit einen Antragssteller, aufgrund des Gesundheitszustands oder anderer Faktoren, abzulehnen. Allerdings wurde den privaten Krankenkassen, mit der letzten Stufe der Gesundheitsreform, die im Januar 2009 in Kraft trat, auch ein gewisser Kontrahierungszwang auferlegt. Im neu geschaffenen Basistarif müssen alle Antragssteller aufgenommen werden. Dabei spielen Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand keine Rolle. Zudem sind die privaten Krankenversicherungen verpflichtet Neugeborene von Eltern, die zum Geburtszeitpunkt mindestens drei Monate in der Versicherung versichert sind, aufzunehmen.















