Private Krankenzusatzversicherung in Österreich
Der Markt für private Krankenzusatzversicherungen ist in Österreich sehr groß. Dies ist bedingt durch das generelle System der Krankenversicherung in Österreich, welche eine Pflichtversicherung im Bereich der Krankheitskosten vorsieht.
Für alle Erwerbstätigen besteht die Pflicht, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben alle die gleichen Beitragssätze und bieten auch die gleichen Leistungen für die Krankenversorgung. Allerdings kann sich der Versicherungsnehmer in Österreich nicht selbst aussuchen, in welche gesetzlichen Krankenversicherung er eintritt.
Österreich ist eingeteilt in neun verschiedene Bundesländer. Jedes Bundesland hat eine Gebietskrankenkasse. Der Bürger in Österreich, der einer erwerbsmäßigen Beschäftigung nachgeht, wird automatisch in der Gebietskrankenkasse abgesichert, die vom Arbeitgeber vorgegeben wird und an seinem Wohnort zuständig ist. Die Versicherungspflicht ist nicht nur auf unselbstständig Beschäftigte begrenzt, sondern gilt auch für Unternehmer und Selbstständige. Sie sind allerdings bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft abgesichert und müssen bei ambulanten Behandlungen generell einen Selbstanteil von 20 % bezahlen. Die Krankenversicherungsbeiträge liegen einheitlich bei 7,65 %.
Bei unselbstständig Beschäftigten werden die Beiträge jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Selbstständige müssen die Krankenversicherungsbeiträge komplett alleine finanzieren. Die Höhe des Beitrags ergibt sich aus dem Gehalt des Versicherungsnehmers. Dabei gibt es eine Untergrenze, ab der kein Krankenversicherungsbeitrag bezahlt werden muss. Diese Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 366,33 Euro im Monat (Stand 2010). Die Beitragsbemessungsgrenze für den Höchstbeitrag zur Krankenversicherung liegt bei 4.110 Euro im Monat (Stand 2010). Liegt das Einkommen über der Grenze, dann wird die Differenz zwischen der Einkommenshöhe und der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr auf die Krankenversicherungsbeiträge angerechnet.
Da in Österreich die Pflicht besteht, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen und auch ca. 98 % der Österreicher in einer gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind, gibt es dort einen umfangreichen Markt für private Zusatzkrankenversicherungen Denn die gesetzlichen Krankenversicherungen stellen nur eine Grundversorgung sicher. In vielen Bereichen müssen Zuzahlungen geleistet werden und einige Leistungen werden gar nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Darum liegt die Anzahl der abgeschlossen privaten Zusatzversicherungen in Österreich auch sehr hoch.
Mit den Zusatzversicherungen, die in ganz unterschiedlichen Tarifen, mit differenzierenden Leistungen angeboten werden, kann man dafür sorgen, dass man eine bessere Unterbringung in einem Krankenhaus erhält, ein Tagegeld bekommt, die Möglichkeit einer freien Arztwahl erhält und das Kosten übernommen werden, die von der GKV nur zum Teil erstattet werden oder auch gar nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.












