Krankenversicherungspflicht in Österreich
In Österreich gehört die Krankenversicherung zur Pflichtversicherung und muss von jedem unselbstständig und selbstständig Beschäftigten abgeschlossen werden. Die Versicherungspflicht beginnt automatisch mit dem Beginn der Beschäftigung und endet auch mit dem Beschäftigungsende. Angehörige der Beschäftigten sind automatisch in der Versicherung mitversichert, wobei unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzlicher Beitrag bezahlt werden muss.
Generell gibt es in Österreich keine Wahlmöglichkeiten, in welche gesetzliche Krankenkasse der Versicherungsnehmer eintritt, da dies von der Berufsgruppe und dem Wohnort des Versicherungsnehmers abhängt. Allerdings gelten in der österreichischen Krankenversicherung auch einheitliche Beitragssätze und die Leistungen der unterschiedlichen Krankenkassen bewegen sich auf gleichem Niveau, da sie zum Großteil vom Gesetzgeber festgelegt werden. Kleinere Unterschiede kann es bei der Zuzahlung für einen Krankenhausaufenthalt geben, wo pro Krankenhaustag ein Eigenanteil gezahlt werden muss. Zusätzlich gibt es bei den Krankenkassen auch Unterschiede bei der Kostenübernahme für eine Behandlung bei einem Arzt, der keinen Vertrag mit den Krankenversicherungsträgern geschlossen hat. Generell übernehmen die Kassen bei Behandlungen durch diese Ärzte nur 80 % der Behandlungskosten. Gibt es in dem jeweiligen Gebiet allerdings keine flächendeckende Versorgung mit Vertragsärzten der Krankenversicherungsträger, dann erstatten die Kassen auch hundert Prozent der Kosten.
Was die Pflichtversicherung angeht, gibt es also in Österreich bei der Krankenversicherung keine Wahlmöglichkeiten. Da die Versicherten allerdings Zuzahlungen bei vielen Leistungen im Gesundheitsbereich leisten müssen und Selbstständige oder Unternehmen im ambulanten Bereich generell einen Selbstbehalt von 20 % aufbringen müssen, hat sich in Österreich ein großer Markt für private Krankenzusatzversicherungen entwickelt. Mit den privaten Krankenzusatzversicherungen besteht die Möglichkeiten, dass zusätzliche Kosten für die medizinische Versorgung übernommen werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden.
Da es viele unterschiedliche Zusatzversicherungen und Tarife gibt, haben die Versicherungsnehmer hier die Möglichkeit, frei eine Versicherung zu wählen und sind nicht an Vorgaben gebunden. Somit bestehen im Bereich der Krankenzusatzversicherungen Wahlmöglichkeiten, die es in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gibt. Der Versicherungsnehmer kann selbst entscheiden, in welchen Bereichen der Krankenversorgung ihm eine Zusatzversicherung sinnvoll erscheint und kann dann aus den verschiedenen Angeboten auswählen. Dabei hängt die Höhe der Beiträge zu einer privaten Krankenzusatzversicherung vom Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers und dem gewählten Tarif ab.
Das Krankenversicherungssystem in Österreich ist also zweigeteilt, während es im Bereich der gesetzlichen Pflichtversicherung keine Wahlmöglichkeit für den Versicherungsnehmer gibt und er automatisch einer Versicherung zugewiesen wird, kann er im Rahmen der privaten Krankenzusatzversicherung selbst auswählen und somit auch den Leistungsumfang und die Beitragshöhe individuell beeinflussen.












