Private Krankenversicherung

Krankenversicherungspflicht in der Schweiz

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Krankenversicherungspflicht in der Schweiz



Wer sich in der Schweiz krankenversichern muss, entscheidet nicht das Jahreseinkommen oder die Erwerbstätigkeit, sondern der Wohnsitz. Es gilt: Alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben, sind versicherungspflichtig, das gilt für Familienmitglieder, Erwachsene und Kinder gleichermaßen. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Ebenso müssen ausländische Staatsangehörige sich versichern, wenn sie weniger als drei Monate in der Schweiz arbeiten und keinen gleichwertigen Krankenschutz im Ausland haben. Auch Schweizer Staatsbürger, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, aber in der Schweiz arbeiten, fallen unter die Versicherungspflicht.

Für alle Versicherungspflichtigen gilt: Sie müssen innerhalb der ersten drei Monate einer Krankenversicherung beitreten. Dabei können sie sich frei einen passenden Versicherer aussuchen. Die Versicherungsunternehmen müssen ihnen unabhängig von Alter, Gesundheit und Wartezeiten einen Tarif anbieten. Versäumen sie die Frist, erhebt die Krankenkasse einen Zuschlag.

In der Schweiz bieten insgesamt 94 Versicherungsgesellschaften Produkte an, welche die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Der Versicherer erstattet nach Vorlage der Leistungsabrechnung die Kosten und unterstützt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Gesundheitsförderung. Hierzu haben sie eine Einrichtung gegründet, die Schweizerische Stiftung für Gesundheitsförderung.

Die gesetzliche Grundsicherung garantiert eine Basisversorgung, die lediglich notwendige und wirtschaftliche Leistungen umfasst. Außerdem müssen die Kassenmitglieder einen Teil der Krankheitskosten aus der eigenen Tasche zahlen; für Erwachsene beträgt dieser Selbstbehalt jährlich bis zu 1.000 Franken.

Die Versicherten zahlen zunächst eine Kopfprämie, deren Höhe vom Alter abhängt. Kinder und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr zahlen eine verminderte Prämie. Der Beitrag ist einkommensunabhängig und variiert von Versicherer zu Versicherer. Ebenso entscheidend ist der Wohnort. Einige Versicherungen machen in manchen Kantonen bis zu drei verschiedene Prämienabstufungen.

Neben der Kopfprämie zahlen Versicherte ab dem 25. Lebensjahr eine jährliche Franchise von 300 Franken. Außerdem tragen sie bis zur Höchstgrenze von 700 Franken einen Selbstbehalt von 10 Prozent des verbleibenden Rechnungsbetrags. Der Vergleich lohnt sich, allein in diesem Kanton kann der Preisunterschied über 100 Franken betragen. So bietet die SLKK Zürich bei einer Franchise von 300 Franken eine Grundversicherung für 247,50 Franken und liegt damit deutlich unter der Prämie von Visana Bern, die 366,10 Franken beträgt.