Private Krankenversicherung

Krankenkassenwechsel in der Schweiz

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Krankenkassenwechsel in der Schweiz



Zwischen den Krankenversicherungen gibt es trotz gesetzlicher Vorlagen große Unterschiede. Der Grund: Sie haben in ihren Tarifen große Gestaltungsfreiräume, auch wenn die Grundleistungen stets identisch sind. Dazu bieten sie einen unterschiedlichen Service an. Hier kann sich ein Wechsel der Krankenkasse lohnen – insbesondere weil der Staat vorschreibt, dass der Kunde von einem Kassenwechsel keine Nachteile haben darf. Trotzdem ist in diesem Fall bei einigen Versicherungen ein Administrationskostenzuschlag fällig, der nicht mehr als die Hälfte der Prämie ausmachen darf.

Der Versicherungsvergleich Schweiz lohnt sich. Beispielsweise hat ein Erwachsener in Chur die Wahl zwischen 69 verschiedenen Krankenversicherungen, die sowohl Grundversicherungen als auch  Zusatzversicherungen zu recht unterschiedlichen Tarifen anbieten. Versicherte, die eine Franchise von 300 Franken vereinbaren möchten, können zum Beispiel den obligatorischen Kranken-Unfallschutz der CSS Luzern für 359 Franken nutzen oder aber auch einen günstigeren Anbieter wählen, zum Beispiel bei der Aquilana Baden oder Sanavals Vals mit einer Prämie für jeweils 261 Franken  – eine Preisersparnis von 98 Franken. Erhöhen sie ihren Selbstbehalt auf 2500 Franken, stehen ihnen weitaus günstigere Tarife zur Verfügung. In diesem Tarif hat die CSS Zürich eine Grundversicherung von 230,70 Franken im Angebot; Vita Surselva llanz bietet den gleichen Schutz etwa 94 Franken günstiger. Es mach sich also schnell bezahlt, einen Krankenkassen Vergleich durchzuführen und gezielt zu einem attraktiven Anbieter zu wechseln.

Damit ein Versicherungswechsel wirksam wird, müssen die Versicherten die Kündigungsfristen einhalten. Die Länge der Frist hängt von der Franchise ab. Wer eine Grundversicherung mit einer Eigenbeteiligung von 300 Franken vereinbart, kann jeweils zum Ende des Monats Juni oder Dezember aus dem Vertrag aussteigen. Kunden mit einer höheren Franchise oder mit eingeschränkter Arztwahl können lediglich zum Jahresende wechseln. Für sie gilt ebenfalls meist eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Im Falle einer Beitragserhöhung durch die Krankenkasse genießen Kunden generell ein Sonderkündigungsrecht. Sie können vor Erhebung des neuen Beitrags zu einer anderen Krankenversicherung wechseln, egal welche Franchise oder Versorgung der Versicherte vereinbart hat. Der Versicherer ist verpflichtet, seinem Kunden spätestens zwei Monate vor Beitragserhöhung die neue Prämie mitzuteilen. Beim neuen Versicherer kann der Versicherungsnehmer seine Franchise jedoch nur zum Jahreswechsel verändern.

Bei einem Kassenwechsel sollten Kunden auch ihre Zusatzversicherungen überprüfen. Hierbei kommt es darauf an, dass Zusatzversicherung und Grundversicherung sich genau ergänzen. Im Gegensatz zur Kündigung einer Krankenversicherung kann der Austritt aus einer Zusatzversicherung schwieriger und weniger lukrativ sein. Der Grund: Jeder Zusatzversicherer berechnet risikoabhängig seine Tarife; ältere und kranke Versicherte zahlen hier unweigerlich einen höheren Beitrag als Gesunde. Deshalb sinkt die Wahrscheinlichkeit, mit der Zeit bei einem anderen Versicherer eine günstigere Zusatzversicherung zu finden. Zudem müssen Versicherte darauf achten, dass für die Zusatzkrankenversicherungen die gesetzlichen Kündigungsfristen keine Gültigkeit haben.