Ihre Vorteile bei uns:
Neureglung zur Riester Rente
Rentner können bald ihre Riester Förderung behalten, wenn sie ins Ausland ziehen. Zurzeit müssen sie in diesem Fall noch alle für die Rentenversicherung erhaltenen Riester Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, sobald sie ihren Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegen. Diese Reglung (Az. C-269/07) verstößt in dreifacher Hinsicht gegen das Europarecht, urteilte der Europäische Gerichtshof: Erstens widerspricht diese Praxis der Freizügigkeit, da sie Rentner der Wahlfreiheit des Wohnsitzes eingeschränkt.
Auch wer im Ausland eine Immobilie erwerben möchte, könnte bald von dem Urteil profitieren. Die Bundesregierung muss bald auch Sparern Riester Förderung gewähren, die innerhalb der Europäischen Union Häuser und Wohnungen finanzieren möchten. Bislang standen hier die Riester Zulagen nur für den Kauf von Immobilien innerhalb Deutschlands zur Verfügung.
Der Europäische Gerichtshof sieht von der derzeitigen Reglung außerdem Arbeitnehmer benachteiligt, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten. Sie haben häufig keinen geltenden Anspruch auf staatliche Förderung, da sie nicht in Deutschland steuerpflichtig sind. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, die Riester Reglungen an das Europäische Recht anzupassen.















