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Riester Rente
„Riestern“ hat nicht unbedingt den besten Ruf - völlig unverdient. Staatliche Zulagen und steuerfreie Beiträge ermöglichen Renditen bis zu sieben Prozent. Wer nur eine kleine gesetzliche Rente in Aussicht hat, profitiert besonders. Dazu sind die Ersparnisse nicht pfändbar und können nicht auf dem Hartz IV-Schonbetrag angerechnet werden. Die Riester Rente hat aber noch eine Reihe von weiteren Vorteilen: Der Versicherte hat eine staatliche Garantie, dass er später seine Beiträge plus staatlichen Zulagen als Rente ausgezahlt bekommt - das gilt für den Banksparplan als auch für den Fondssparplan, für die fondsgebundene sowie für die klassische Rentenversicherung. Die Rentabilität ist, dank staatlicher Förderung, höher als bei anderen privaten Rentenversicherungen: Der Staat zahlt zurzeit eine jährliche Zulage von 154 Euro. Der Sparer profitiert allein schon durch den Zinseszins-Effekt dieses Betrags. Eltern erhalten außerdem für jedes Kind eine Zulage von 184 Euro, wenn es nach 2008 geboren wurde, sogar 300 Euro.
Die vollen Zulagen erhält, wer mindestens vier Prozent seines Bruttojahreseinkommens oder den Höchstbetrag von 2100 Euro einzahlt. Auch junge Eltern können effektiv Riestern: In der Elternzeit erhalten sie bereits für 60 Euro die volle Förderung. Gleichzeitig können Riester Sparer auch entscheiden bis zu 2 100 Euro mehr in ihre Vorsorge zu investieren. Neben den Zulagen profitieren Riester Sparer von einem Steuervorteil: Ihre Beiträge sind steuerfrei, sie müssen erst bei Auszahlung die Rente versteuern. So bleibt unterm Strich ein klarer Mehrgewinn. So haben auch Frauen mit Kindern eine Möglichkeit, ein weiteres Standbein neben der gesetzlichen Rente aufzubauen.
Doch wer hat Anspruch auf die Altersvorsorgezulage? – Generell alle Rentenversicherungspflichtigen: Arbeitnehmer und Selbstständige, Ehepartner, Eltern für die ersten drei Lebensjahre ihres Kindes, Arbeitslosengeldempfänger und vollständig erwerbsgeminderte Personen. Riester Sparer sind strengen staatlichen Vorgaben unterworfen: Das Angesparte muss als Altersrente bezogen werden, jedoch ist zu Rentenbeginn eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Kapitals möglich. Kündigt der Sparer seinen Riester-Vertrag vorzeitig, muss er die staatlichen Zulagen zurückzahlen.















