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Wer hat Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge steht seit Januar 2002 jedem rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu. Dabei ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Wunsch nach Entgeltumwandlung nach zu kommen. Bei der Finanzierung der Altersvorsorge hat der Mitarbeiter allerdings keinen Einfluss, die kann der Arbeitgeber eigenständig entscheiden. Zur Entgeltumwandlung kann er zum Beispiel eine Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung wählen. Im Einvernehmen mit den Mitarbeitern, kann er jedoch auch eine Unterstützungskasse oder eine Pensionszusage wählen.
Aus dem „Recht“ auf eine betriebliche Altersvorsorge ist jedoch kein genereller Rechtsanspruch entstanden; denn in vielen Branchen existieren bereits flächendeckende Tarifvereinbarungen, die die betriebliche Altersvorsorge regeln - diese bleiben soweit bestehen. Hier haben Arbeitnehmer nur ein Recht auf eine Entgeltumwandlung, wenn es der Tarifvertrag vorsieht – so war der Öffentliche Dienst lange von der Entgeltumwandlung ausgeschlossen. Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich insbesondere bei mittleren und höheren Einkommen. Jedoch haben auch geringfügig Beschäftigte, ein Recht darauf, soweit sie rentenpflichtversichert sind.















