Private Krankenversicherung

Was übernimmt eine Rechtsschutzversicherung und was nicht?

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Was übernimmt eine Rechtsschutzversicherung und was nicht?



Generell kann man zunächst festhalten, dass eine Rechtsschutzversicherung nur in den Fällen einspringt und die Kosten erstattet, die im Versicherungsvertrag im Leistungsumfang eingeschlossen sind. Wer zum Beispiel eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließt, der bekommt bei einem Streit vor Gericht, wo es zum Beispiel um arbeitsrechtliche Fragen geht, nicht die Gerichtskosten erstattet. Wenn eine Auseinandersetzung vor Gericht im vereinbarten Rechtsschutzpaket enthalten ist, dann wird die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den eigenen Anwalt, mögliche Kosten für Zeugen und Gutachter, die Gerichtskosten und bei einer Niederlage vor Gericht auch die Kosten des Gegners übernehmen. Dies allerdings nur bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Bei der Deckungssumme sollte der Versicherungsnehmer auf eine ausreichende Höhe achten, da Gerichtskosten sehr schnell in die Höhe schnellen können. Zusätzlich kann die Versicherung auch die Kosten für eine mögliche Kaution übernehmen. Dies wird dem Versicherungsnehmer als zinsloses Darlehen gewährt.

Der Versicherungsnehmer sollte allerdings bei den Verträgen nicht nur darauf achten, in welchen Fällen die Rechtsschutzversicherung einspringt, sondern auch einen genauen Blick auf die Leistungsausschlüsse werfen.

Wenn der Versicherungsnehmer selbst vor Gericht zieht, wird die Versicherung die Aussicht auf Erfolg für das Gerichtsverfahren überprüfen. Wenn die Versicherungsgesellschaft zu dem Schluss kommt, dass keine Aussicht auf einen positiven Ausgang für den Versicherungsnehmer besteht, wird sie die Kosten für das Verfahren nicht übernehmen. Zusätzlich zahlt keine Versicherung bei Rechtsstreitigkeiten, die aufgrund eines Vorsatzes oder rechtswidrigen Verhalten des Versicherungsnehmers entstehen.

Darüber hinaus werden häufig weitere Leistungen von dem Versicherer ausgeschlossen:

  • Rechtsstreitigkeiten von gemeinsam versicherten Personen untereinander
  • Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, innere Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Baurisiken
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Glückspielen oder Wetten, Vergleichsverfahren, Kartellrecht oder sonstigem Wettbewerbsrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Enteignung oder Flurbereinigung

Versicherungsnehmer sollten also vor Abschluss eines Vertrags in jedem Fall die allgemeinen Versicherungsbedingungen genau studieren. Zwar gibt es hier allgemeine Vorgaben, diese sind jedoch für die Versicherungsgesellschaften nicht bindend und sie sind nicht dazu gezwungen, sie in den Vertrag aufzunehmen.