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Welche Arten gibt es?
Grundsätzlich lassen sich der private Rechtsschutz und der gewerbliche Rechtsschutz unterscheiden.
Mit einer privaten Rechtsschutzversicherung können sich Privatpersonen gegen mögliche Gerichtskosten absichern. Dazu werden von den Rechtsschutzversicherungen verschiedene Rechtsschutzpakte angeboten, die den Versicherungsnehmer gegen Rechtsfälle, in unterschiedlichen Lebensbereichen, absichern. Keine Versicherung bietet eine Rechtsschutzversicherung an, die den Versicherungsnehmer gegen alle möglichen Rechtsfälle absichert. Dies hängt auch mit den Kosten für die Versicherung zusammen. Eine Rechtsschutzversicherung, die alle Rechtsfälle absichert, wäre viel zu teuer und auch für die meisten Versicherungsnehmer gar nicht sinnvoll. Zumeist sichert sich ein Versicherungsnehmer nur gegen Streitfälle ab, bei denen er das größte Risiko trägt, in eine gerichtliche Auseinandersetzung zu geraten. So macht es für einen Arbeitnehmer, der in einer Branche arbeitet, in der das Risiko für einen Arbeitsplatzverlust hoch ist, vor allem Sinn, sich für eine Arbeitsrechtschutzversicherung zu entscheiden, während ein Beamter diese Versicherung natürlich nicht abschließen würde. Grundsätzlich werden die Versicherungspakte in Verkehrsrechtsschutz, Privatrechtsschutz, Mietrechtsschutz und Arbeitsrechtsschutz unterschieden. Welche Rechtsfälle in den Paketen im Einzelnen enthalten sind, kann der Versicherungsnehmer individuell mit der Versicherungsgesellschaft abstimmen oder die Gesellschaft bietet hierzu bestimmte Tarifoptionen an.
Ähnlich ist dies auch bei einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung. Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung richtet sich an Gewerbetreibende, also zum Beispiel an Selbstständige und Unternehmen. Sie gehört zu den sehr wichtigen Versicherungen, da Unternehmen oder Selbstständige im Laufe ihre Geschäftstätigkeiten jederzeit in einen Rechtsstreit geraten können. Auch die gewerbliche Rechtsschutzversicherung ist geprägt durch einen modularen Aufbau. Verschiedene Versicherungspakete können miteinander verknüpft werden und die Leistungen können, je nach Versicherungsgesellschaft, variieren. Unterscheiden lassen sich für den gewerblichen Rechtsschutz die Bereiche gewerblicher Grundrechtsschutz mit einem Arbeitsrechtsschutz inklusive, Privatrechtsschutz für den Hauptversicherten mit Arbeits- und Vertragsrechtsschutz inklusive, Verkehrsrechtsschutz für Firmenfahrzeuge sowie Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz.















