Ihre Vorteile bei uns:
Geschichte der privaten Krankenversicherung
Menschen waren seit jeher auf eine Form von Krankenversicherung angewiesen – ansonsten hieß Krankheit stets wirtschaftliche Not. Über Jahrhunderte bot die Familie Kranken Schutz. In den Städten zahlten die Handwerkerzünfte „Krankengelder“ an arbeitsunfähige Mitglieder, die alle Handwerker mittrugen. So boten sie ihnen einen zuverlässigen Kranken-, Invaliden- und Altersschutz. – Mit der Industrialisierung änderte sich das: Familien lebten zunehmend vom Lohn eines Hauptverdieners. Fiel sein Einkommen aus, hungerte die ganze Familie.
ab 1845 - Erste Krankenkassen
Die Anfänge der privaten Krankenversicherung fallen in die Mitte des 19. Jahrhunderts und sind eng mit der der Sozialversicherung verbunden. Die Gründung von Krankenkassen ließ erstmalig die Preußische Allgemeine Gewerbeordnung von 1845 zu, aus der sich später die Sozialversicherung für Fabrikarbeiter entwickelte. Die erste private Krankenversicherung für Beamte entstand drei Jahre später, sie bot ausschließlich den Angestellten des Bremer Polizeipräsidiums Schutz. Zahlreiche weitere berufsständische Kassen entstanden in den Folgejahren. Das Hilfskassenwesen wurde zunächst 1876 vereinheitlicht. Doch eine feste Grundlage erhielt die Sozialversicherung erst 1883 durch die Bismarcksche Sozialgesetzgebung, die die Krankenversicherung als erste Säule der Sozialversicherung einführte. Im Zuge der Reform gründeten sich Knappschaftskassen, Innungs-, Betriebs- und Ortskrankenkassen. Die gesetzlichen Versicherungen erfassten zu dem Zeitpunkt etwa ein Zehntel der Bevölkerung. Vom Krankenschutz ausgeschlossen waren dabei Kommunalbeamte, Lehrer und Geistliche. Damit lassen sich mit dem Sozialgesetz zum ersten Mal private und gesetzliche Krankenversicherungen klar unterscheiden.
1901 - Private Krankenversicherungen unter Aufsicht
Die privaten Krankenversicherungen wurden 1901 dem kaiserlichen Aufsichtsamt unterstellt. Bis zum Ersten Weltkrieg entstanden durch die Handwerks- und Gewerbekammern insgesamt 25 Unterstützungskassen, die für ihre Mitglieder die Krankheitskosten übernahmen. Bis dahin verfügten selbstständige Handwerker oftmals über keinen Krankenschutz. Während der Kriegs- und Nachkriegszeit stagnierte der Versicherungsmarkt.
ab 1920 - Übernahme von Krankheitskosten
Erst als sich die Wirtschaft in den frühen 1920ern wieder erholte, gab es wieder einen deutlichen Zuwachs. Sie konnte in den Folgejahren ihre Leistungen deutlich erweitern, dabei führte sie die Übernahme von Krankheitskosten ein – zuvor zahlte sie ihren Kunden ausschließlich ein Tagegeld.
ab 1934 - Gesetzliche Krankenversicherung
In den 1930ern schufen die Unternehmen die Berechnungsgrundlagen für eine Vielzahl neuer Tarife, die die Vertragsleistungen auf Dauer garantieren sollten - infolgedessen boomten die Mitgliedszahlen. Der Grund: Die Ersatzkassen wurden ab 1934 der gesetzlichen Krankenversicherung eingegliedert. Dabei legte sie die Versicherungsbedingungen neu fest, so dass viele Kunden in ein privates Unternehmen wechseln mussten. Der Zweite Weltkrieg war für die Versicherer ein deutlicher Einschnitt – in der Nachkriegszeit waren sie in der sowjetischen Besatzungszone gar verboten.
1949 - Gründung eines bundesweiten Verbands
Im Jahr 1949 gründeten die Versicherungsunternehmen einen bundesweiten Verband, der bis zur Mitte der 1950er deutliche Mitgliederzugewinne mit insgesamt 6,46 Millionen Kunden beobachtet.
ab 1970 - Gesetzliche Gewährleistung für die Koexistenz privater und gesetzlicher Krankenversicherungen
Seit 1970 ist die Koexistenz von privater und gesetzlicher Krankenversicherung gesetzlich gewährleistet. Der Gesetzgeber legte die Pflichtversicherungsgrenze auf 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung fest. Mit dem Gesundheitsreformgesetz 1989 können auch Arbeiter mit höherem Einkommen, sich privat Versicherern. Zwei Jahre darauf wurde das Krankenversicherungssystem auch in den fünf neuen Bundesländern eingeführt. Ab 1993 sind alle privaten Krankenversicherer verpflichtet, älteren Kunden Standardtarife anzubieten.















