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Die Arztrechnung als Selbstzahler einfach prüfen
Die Rechnung bitte – aber stimmt sie auch?
Privatpatienten sollten stets ihre Arztrechnungen prüfen. Es gilt: Eine fehlerhafte Rechnung muss er nicht bezahlen – der Arzt ist verpflichtet, sie zu korrigieren. Fehler können langfristig unangenehme Folgen haben: Sind die abgerechneten Leistungen jährlich höher als veranschlagt, muss die private Krankenversicherung die Beiträge anpassen. Kurzfristig kann der Versicherer die Erstattung der Kosten verweigern - dann muss der Patient die Rechnung aus der eigenen Tasche zahlen.
Die Arztrechnung ist nämlich nicht nur Grundlage für die Abrechnung der Behandlungskosten, sondern auch für die Kostenerstattung. Privatpatienten erhalten anders als Kassenpatienten direkt vom Arzt eine Rechnung, die sie zunächst selbst zahlen. Die Kosten erstattet ihnen die private Krankenversicherung erst gegen Vorlage der Rechnung.
Deshalb sollten Versicherte prüfen, ob der Arzt sie ordnungsgemäß ausstellt: Stimmt das Datum der Leistungserbringung? Wurden tatsächlich auf alle aufgeführten Leistungen erbracht? Die ärztliche Abrechnung muss den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entsprechen. Jeder Arzt in Deutschland, der Privatpatienten behandelt, ist verpflichtet, nach dieser Verordnung Gebühren, Entschädigungen und Auslagenersatz zuberechnen.
Damit die private Krankenversicherung die Arztrechnung anerkennt, muss jede Gebühr ordnungsgemäß mit Nummer, Bezeichnung, Betrag und Steigerungssatz angegeben sein. Zudem sollte bei stationären Leistungen ein Minderungsbetrag vorgesehen sein. Ebenfalls sollten Patienten kontrollieren, ob Rechnung und Steigerungssätze stimmig sind. Erscheint der Gesamtbetrag ungerechtfertigt hoch, sollten Versicherte beim Arzt nachhaken. Wer sicher gehen möchte, dass er nicht auf den Kosten sitzen bleibt, kann die Rechnung jedoch auch erst überweisen, wenn die Krankenversicherung die Summe bereits erstattet hat.















