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Arbeitgeberzuschuss für private Krankenversicherung
Genauso wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten auch Arbeitnehmer, die in einer privaten Krankenversicherung abgesichert sind, einen Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgeberzuschuss für die Beiträge für eine private Krankenversicherung orientiert sich an den Beiträgen, die für eine gesetzliche Krankenversicherung gezahlt werden müssten. Dies bedeutet, dass der durchschnittliche Höchstsatz für die gesetzliche Krankenversicherung zu Grunde gelegt wird. Der Arbeitgeber würde bei einem Arbeitgeber, der in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, die Hälfte des Beitrags für den Höchstsatz übernehmen. Genau diese Summe gibt der Arbeitgeber auch als Zuschuss für die private Krankenversicherung.
Wenn die private Krankenversicherung allerdings einen niedrigeren Beitrags aufweist und die Hälfte des Höchstsatzes für die gesetzliche Krankenversicherung mehr als die Hälfte des Beitrags zur privaten Krankenversicherung betragen würde, dann zahlt der Arbeitergeber nicht die Hälfte des Höchstsatzes, sondern die Hälfte des Beitrags zur privaten Krankenversicherung. Für den Fall, dass die private Krankenversicherung teurer ist, wird der Arbeitgeber nur den Zuschuss bis zur Hälfte des durchschnittlichen Höchstsatzes für die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen. Allerdings sind dies nur ein Richtwert und keine gesetzliche Vorgabe. Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit auch bei höheren Beiträgen die Hälfte zu übernehmen. Dies liegt im Ermessen des Arbeitgebers.
Damit der Arbeitgeber überhaupt die Pflicht besitzt einen Zuschuss zur privaten Krankversicherung zu bezahlen, muss die private Krankenversicherung den Leistungen entsprechen, die auch in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert wären. Alle Leistungen, die über den Leistungskatalog für die GKV liegen, werden aber ebenfalls zur Hälfte mitfinanziert. Zusätzlich wirken sich auch mögliche Beitragsrückerstattungen, die in der privaten Krankenkasse gewährt werden können, nicht auf den Arbeitgeberzuschuss aus. Der Arbeitgeberzuschuss wird also bei einer Beitragsrückerstattung nicht gekürzt.
Mitglieder einer privaten Krankenkasse erhalten also die gleichen Zuschüsse durch den Arbeitgeber wie Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse. Profitieren dabei in der Regel aber von besseren Leistungen.















