Ihre Vorteile bei uns:
Der Wechsel in eine private Krankenversicherung
Es gibt viele Gründe für einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV): Beamte können ihre Beihilfe gezielt aufstocken und so erhebliche Kosten einsparen. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung den Höchstbeitrag zahlt, kann sogar die Prämie halbieren. Der Grund dafür ist: Das Einkommen ist in der PKV für den Beitrag unerheblich, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Doch nicht nur die Kostenersparnis ist ein Argument für einen Wechsel: Die private Krankenversicherung bietet eine hochqualitative Versorgung, die weit über die gesetzlichen Regelleistungen hinausgeht.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat den Leistungsumfang in den letzten Jahren immer weiter reduziert. Viele Leistungen im Gesundheitsbereich erstattet sie inzwischen nur noch anteilig oder gar nicht mehr. In der privaten Krankenversicherung kann der Kunde die Leistungen, die er erstattet haben möchte, mit der Wahl des Tarifs selbst bestimmen. Der Versicherungsnehmer kann von vielen Leistungen profitierten, die weit über die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung, Vollerstattung von Medikamenten, Auslandsbehandlungen, höhere Kostenerstattung bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz sowie für Seh- oder Hörhilfen. Dabei hängen die Leistungen stets von den Tarifoptionen ab, die der Versicherte wählt. Mit ihnen kann er sie genau an seine individuellen Bedürfnisse anpassen.
Um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, muss der Versicherungsnehmer Selbstständiger, Freiberufler, Beamter, Student, Arbeitnehmer oder Angestellter sein. Abhängig Beschäftigte müssen ein Jahresbruttoeinkommen nachweisen, das die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Außerdem gibt das Sozialgesetz für sie eine dreijährige Wartezeit vor. Die Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer liegt 2010 bei 49.950 Euro.
Selbstständige, Freiberufler und Beamte können einkommensunabhängig in die private Krankenversicherung wechseln. Jedoch müssen sie die Kündigungsfristen ihres alten Versicherers beachten.















