Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung und Schwangerschaft

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Private Krankenversicherung und Schwangerschaft



In der Schwangerschaft trägt die private Krankenversicherung alle Kosten der ärztlichen Vorsorge als auch die Geburtskosten, so wie es die Mutterschaftsrichtlinien vorsehen. Der Versicherungsnehmer muss dabei nicht mit einer Beitragserhöhung wegen steigender Krankenkosten rechnen. Der erhöhte Behandlungsbedarf während der Schwangerschaft und Elternzeit ist durch Rücklagen gedeckt, die die Versicherten mit ihren Monatsbeiträgen bilden. Die Schwangerschafts- und Geburtskosten müssen seit 2008 auch Männer mittragen, so sieht es das Antidiskriminierungsgesetz vor.

Private Krankenversicherungen haben Schwangeren und jungen Familien viele attraktive Leistungen zu bieten. Allerdings ist ein umfassender Krankenversicherungsvergleich zu empfehlen, denn nicht alle Tarife sind für junge Eltern geeignet. In der Elternzeit bieten einige Versicherer Frauen einen beitragsfreien Versicherungsschutz von bis zu einem Jahr an. Deshalb sollten Frauen mit Familienplänen bei der Wahl ihres Versicherers darauf achten, dass dieser einen Spezialtarif für Frauen anbietet, die diese Leistung vorsieht.

Bei den meisten Versicherern sind Kunden auch bei Mutterschutz- und Erziehungszeiten beitragspflichtig. Jedoch ermöglichen einige Gesellschaften Frauen, mit Bekanntwerden der Schwangerschaft für bis zu neun Monate in einen speziellen beitragsfreien Tarif zu wechseln. Dieser sieht umfasst zugleich eine Entbindungspauschale aus dem Krankentagegeld. Frauen haben im Zeitraum 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung keinen Anspruch auf Krankentagegeld – die Mutterschutzfristen schließen die Leistung generell aus. Es sei denn, die Betroffene ist selbstständig und die Arbeitsunfähigkeit ist nicht schwangerschaftsbedingt.