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PKV Basistarif
Der Basistarif ist in einigen wesentlichen Punkten mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. So steht er jedem zu, der sich nicht gesetzlich versichern muss.
Die Bundesregierung hat im Januar 2009 die allgemeine Versicherungspflicht eingeführt. Seitdem muss die private Krankenversicherung alle Antragssteller aufnehmen, die aus der gesetzlichen Versicherungspflicht herausfallen – denn laut Gesetzgeber sind sie zunächst bei der privaten Krankenversicherung „versicherungspflichtig“. Dazu gibt es weitere gesetzliche Vorgaben: Der Basistarif ist einkommensunabhängig zu berechnen und darf nicht teurer sein als der gesetzliche Höchsttarif. Außerdem muss er sich an den Kassenleistungen orientieren.
Andererseits unterscheidet sich der Basistarif wesentlich von der gesetzlichen Krankenversicherung: Der Versicherungsbeitrag richtet sich nicht nach dem Einkommen des Kunden, sondern nach Alter und Geschlecht. Das Gesundheitsrisiko bleibt jedoch unberücksichtigt, da der Versicherer generell keine Risikozuschläge erheben darf.
Ein weiterer Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung: Der Basistarif bietet keine beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern. Jeder Versicherte muss generell einen eigenen Tarif vereinbaren. Das heißt, der Versicherungsnehmer muss Partner und Kinder mit einzelnen Beiträgen versichern. Wobei für Kinder gesonderte Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von etwa 230 Euro im Monat gelten. Hier lohnt sich ein Versicherungsvergleich.
Wie bei den herkömmlichen Tarifen der privaten Versicherungen bildet jeder Versicherungsnehmer auch im Basistarif Altersrückstellungen. Vom Basistarif können Versicherte ab dem 55. Lebensjahr profitieren: Seit Januar 2009 garantieren die Gesellschaften, dass sie beim Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung die Rücklagen in Höhe des Basistarifs mitnehmen können. Nach 18 Monaten steht ihnen dann der Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif frei, zum Beispiel in den Standardtarif. Jedoch sollten sie vor dem Wechsel mit einem Versicherungsvergleich die Höhe der Altersrücklagenverluste genau überprüfen.















