Ihre Vorteile bei uns:
Mecklenburgische Krankenversicherungs-AG
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30604 Hannover
Telefon: (0511) 53 51-0
Telefax: (0511) 53 51-444
E-Mail:
service@mecklenburgische.de
Internet: http://www.mecklenburgische.de
Informationen über die Mecklenburgische Krankenversicherungs-AG
Die Mecklenburgische Versicherung ist unangefochten das älteste überregionale Versicherungshaus in Deutschland. Seit 1797 bietet die Versicherung Privatkunden, Unternehmern und Unternehmen Sicherheitskonzepte an. Dabei ist die private Krankenversicherung für die Versicherungsgruppe ein recht junges Segment. Sie bietet Kunden seit 2000 private Krankenversicherungen an. In den ersten Jahren konnte die private Krankenversicherung allerdings bereits ein gutes Wachstum hinlegen:Die Beitragseinnahmen stiegen im Geschäftsjahr 2008 um 19,8 Prozent auf insgesamt sieben Millionen Euro.
Die Mecklenburgische Krankenversicherung bietet Krankenvollversicherungen für Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer. Dabei bietet das Unternehmen einen vergünstigten Einsteigertarif (proME 3), der Einsteigern die Option bietet, zu einem späteren Zeitpunkt ohne weitere Gesundheitstests in einen leistungsstärkeren Tarif zu wechseln. Außerdem bietet die private Krankenversicherung ihren Mitgliedern bei einjähriger Leistungsfreiheit die Rückerstattung eines Monatsbeitrags. Der Tarif beinhaltet ärztliche Leistungen innerhalb der Regelsätze der Gebührenordnung für Ärzte. Dazu übernimmt die Mecklenburgische Krankenversicherung die vollen Kosten für Arznei- und Verbandmittel, notwendige Hilfsmittel, Sehhilfen-Pauschale bei einer Sehfähigkeitsveränderung ab 0,5 Dioptrien, Psychotherapie und Notfall-Krankentransporte zum nächstgelegenen Krankenhaus. Außerdem übernimmt der Versicherer im Einsteigertarif Kosten bis zum Höchstsatz der Gebührenverordnung sowie 65 Prozent für Zahnersatz und Kieferorthopädie sowie Allgemeine Krankenhausleistungen.
Wer sich eine hochqualitative Gesundheitsabsicherung wünscht, für den bietet die Mecklenburgische Krankenversicherung mit dem Tarif proME 1 auch Leistungen über die Höchstsätze der Gebührenverordnung hinaus. Bei Zahnersatz übernimmt der Versicherer bis zu 80 Prozent der Höchstsätze der Gebührenverordnung für Zahnärzte sowie für zahntechnische Leistungen und Materialien. Während der Krankenhausbehandlung steht dem Versicherungen ein Einbettzimmer mit wahlärztlicher Behandlung zu. Sollte der Kunde diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen, zahlt der Versicherer ihm ein Krankenhaustagegeld bis zu 40 Euro.
Mit den ambulanten und stationären Zusatztarifen können gesetzlich Versicherte ergänzende Versorgungen zur gesetzlichen Regelleistung vereinbaren. Hierzu zählen jährliche Sehhilfen-Zuschüsse bis zu 125 Euro, Heilpraktikerleistungen bis zu 400 Euro im Jahr. Kassenpatienten können zudem mit der gesetzlichen Regelversorgung bis zu 90 Prozent der Zahnersatzkosten decken.















