Private Krankenversicherung

Freie Arzt- und Medizinkasse

Kostenloser Vergleich - völlig unverbindlich


Ihre Vorteile bei uns:


  • PKV-Beiträge ab 01/2010 steuerlich absetzbar
  • Finden Sie den besten Tarif
  • Über 30 Versicherer vergleichen

krankenversicherung
Krankentagegeld:
Stationärbehandlung:
Anrede:
Nachname:
Vorname:
Geburtsdatum:
Telefon, tagsüber:
Telefon, abends:
Straße / Hausnr.:
Postleitzahl:
Ort:
Beruf:
Ihre E-Mail-Adresse:
Ja, ich akzeptiere die Datenschutzerklärung

Freie Arzt- und Medizinkasse der Angehörigen der Berufsfeuerwehr und der Polizei VVaG



FREIE ARZT- UND MEDIZINKASSE

der Angehörigen der Berufsfeuerwehr und der Polizei VVaG

Postfach 11 07 52
60042 Frankfurt

Telefon: (069) 9 74 66-0
Telefax: (069) 9 74 66-130

 

Informationen zu Freie Arzt- und Medizinkasse VVaG

Die Freie Arzt- und Medizinkasse der Angehörigen der Berufsfeuerwehr und der Polizei (FAMK) ist in Hessen die erste Adresse für Angehörige von Polizei, Feuerwehr, Justiz, Strafvollzug und Verwaltung. Nach Angabe des Unternehmens haben sich mehr als die Hälfte der Polizei und Feuerwehren in Hessen bei ihr privat krankenversichert. Trotzdem gehört die FAMK mit Beitragseinnahmen von 34 Millionen Euro und 29.800 Mitgliedern eher zu den kleineren privaten Krankenversicherungen.

Die Kunden haben eine Versicherten-Karte nach Vorbild der gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie bietet als Serviceleistung die direkte Honorarabrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung – eine Praxisgebühr ist nicht fällig. Die Versicherten-Karte ersetzt den Krankenschein und enthält alle entscheidenden Patientendaten für den behandelnden Arzt und das Krankenhaus. Mit der Versicherten-Karte weisen sich die Versicherten vor der Behandlung beim Arzt aus.

Der Tarif VTNL bietet Beihilfeberechtigten eine Krankheitskosten-Vollversicherung. Er steht ausschließlich Bediensteten der Berufsfeuerwehr offen und auch Angehörigen der Polizei, Justiz und des Strafvollzugs und deren Verwaltungen. Der Vorteil dieses Tarifs ist, dass die Versicherten ihre Familie mitversichern können, solange diese zum beihilfeberücksichtigten Personenkreis gehört. Dazu dürfen sie weder krankenversicherungspflichtig sein noch Anspruch auf eine beitragsfreie gesetzliche Mitversicherung haben.

Beamte in der Ausbildung und Studenten mit Beihilfeanspruch können mit dem Tarif VTNL-A sich krankenversichern, insoweit sie keine Vergütung nach Tarifvertrag oder Sold beziehen. Außerdem muss die Ausbildung auf eine Beamtenlaufbahn abzielen und der Versicherte zwischen mindestens 21 Jahre und nicht älter als 34 Jahre alt sein.

Die Famk bietet für ihre Kunden ergänzende Zusatzversicherungen an, mit denen diese die Leistung ihrer Krankenvollversicherung noch ausbauen können. So bietet der Tarif VTZ plus-A Leistungen bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung. Die Versicherung erstattet ab dem fünften Beitragsjahr bis zu 7.000 Euro für zahntechnische Material- und Laborkosten und begrenzt implantologische Leistungen auf 5.000 Euro pro Kiefer. Dazu zahlt der Versicherer alle zwei Jahre Sehhilfen bis zu 200 Euro. Auch der Krankenschutz im Ausland ist für 45 Tage garantiert; er umfasst notwendige ärztliche Behandlungen, Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Röntgendiagnostik, Transporte ins nähegelegene Krankenhaus, Operationen und schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie den medizinisch-notwendigen Rücktransport ins Heimatland.