Private Krankenversicherung

Muss ich mein Kind gesetzlich oder privat krankenversichern?

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Muss ich mein Kind gesetzlich oder privat krankenversichern?



Wie muss ich mein Kind versichern? - Berufstätige Ehepartner, von denen einer gesetzlich und einer privat versichert ist, stehen oft mal vor dieser schwierigen Frage. Welcher Weg der günstigste ist kommt stets auf das jeweilige Einkommen und die Versicherungsart der Partner an.

Ist der Hauptverdiener freiwillig gesetzlich versichert, kann er seine Familie beitragsfrei mitversichern und damit auch sein Kind. Der Versicherungsanspruch des Kindes erlischt auch dann nicht, wenn der andere Ehepartner privat versichert ist. Kinder können in der gesetzlichen Krankenversicherung stets beitragsfrei mitversichert werden.

Wenn beide Ehepartner zusammen weniger als 4.125 Euro (Pflichtversicherungsgrenze) brutto verdienen, kann das Kind beitragsfrei in der GKV mitversichert werden. Ob der Hauptverdiener privat oder gesetzlich versichert sowie selbstständig ist, spielt dabei keine Rolle.

Dagegen haben Kinder im folgenden Beispiel keinen Anspruch auf eine beitragsfreie Mitversicherung in der GVK: Das Einkommen des privat versicherten Hauptverdieners liegt über der Pflichtversicherungsgrenze von 4.125 Euro. In diesem Fall müssen die Eltern das Kind privat zu einem gleichwertigen Leistungstarif mitversichern. In der privaten Krankenversicherung gilt nämlich generell, dass das Kind nicht in einem höherwertigen Tarif versichert werden kann als der privat versicherte Elternteil.