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Gesundheitsprüfung, Krankenversicherung und Risikozuschlag
Für die private Krankenversicherung gilt in den herkömmlichen Tarifen keine Kontrahierungspflicht. Das heißt, der Versicherer ist nicht verpflichtet, einen Antragssteller aufzunehmen, wie zum Beispiel die gesetzliche Krankenversicherung. – Er kann sich die Kunden aussuchen.
Die Entscheidungsfreiheit der Gesellschaften wurde jedoch im Januar 2009 etwas eingeschränkt. Die private Krankenversicherung ist seitdem verpflichtet, jeden Antragssteller ohne gesetzlichen Krankenschutz zumindest einen einheitlichen Basistarif anzubieten. Dabei darf die private Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung verlangen und keine Risikozuschläge erheben. Der Gesetzgeber gibt ebenfalls vor, dass der Basistarif nicht teurer sein darf als der gesetzliche Höchstbeitrag und die gesetzlichen Regelleistungen beinhalten muss.
Die Gesundheitsprüfung ist in den herkömmlichen Tarifen jedoch unverändert Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die private Krankenversicherung. Durch sie prüft der Versicherer, welches Kostenrisiko für ihn besteht, wenn er den Antragssteller in den gewünschten Tarif aufnimmt. Die private Krankenversicherung berechnet die Tarife nach den individuellen Krankheitsrisiken des Versicherten und nach dem Umfang der vereinbarten Leistungen. Hier gilt: Je höher das Kostenrisiko, desto höher ist die Prämie, die sich vom Kunden verlangt. Die private Krankenversicherung geht bei der Berechnung der Prämie zunächst von einem durchschnittlichen Gesundheitszustand aus, welcher der Altersgruppe des Antragstellers entspricht. Da sich im Alter die Gesundheit in der Regel verschlechtert und die Gesundheitskosten steigen, müssen Neukunden mit höherem Einstiegsalter einen höheren Beitrag zahlen als jüngere.
Die Gesundheitsprüfung besteht überwiegend aus Gesundheitsfragen, die der Antragsteller wahrheitsgemäß und vollständig beantworten muss, soweit er es kann. Außerdem muss er seinen Arzt von seiner beruflichen Schweigepflicht entbinden, damit die private Krankenversicherung sich weitere ärztliche Informationen einholen kann.
Die private Krankenversicherung nimmt mit Hilfe der Gesundheitsprüfung eine persönliche Risikoeinstufung des Antragsstellers vor. Besteht ein erhöhtes Krankheitsrisiko, dann erhebt der Versicherer einen Risikozuschlag, um das erhöhte Kostenrisiko zu decken. Die Risikozuschläge können je nach Erkrankung auch zeitlich befristet sein. So kann sich der Versicherte eine günstigere Prämie sichern, wenn das entsprechende Risiko zu einem späteren Zeitpunkt entfällt. Ist dagegen das Krankheitsrisiko zu groß, kann die private Krankenversicherung dem Kunden die Aufnahme auch verweigern.
Versicherungsnehmer sollten die Gesundheitsfragen stets wahrheitsgemäß und vollständig beantworten - auch kleine Erkrankungen sollten sie nicht unterschlagen. Denn stellt der Versicherer nach Vertragsschluss fest, dass einige Angaben nicht korrekt waren oder fehlen, kann er selbst nach Jahren noch aus dem Vertrag aussteigen. – In diesem Fall haben Kunden auch bei einer anderen Krankenversicherung wenig Aussicht mehr auf einen Krankenschutz.
Gesundheitsprüfung, Krankenversicherung und Risikozuschlag
Für die private Krankenversicherung gilt in den herkömmlichen Tarifen keine Kontrahierungspflicht. Das heißt, der Versicherer ist nicht verpflichtet, einen Antragssteller aufzunehmen, wie zum Beispiel die gesetzliche Krankenversicherung. – Er kann sich den Kunden aussuchen.
Die Entscheidungsfreiheit der Gesellschaften wurde jedoch im Januar 2009 etwas eingeschränkt. Die private Krankenversicherung ist seitdem verpflichtet, jeden Antragssteller zumindest einen Basistarif anzubieten, der über einen gesetzlichen Schutz verfügt. Dabei darf die private Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung verlangen und keine Risikozuschläge erheben. Der Gesetzgeber gibt ebenfalls vor, dass der Basistarif nicht teurer sein darf als der gesetzliche Höchstbeitrag und die gesetzlichen Regelleistungen beinhalten muss.
Die Gesundheitsprüfung ist in den herkömmlichen Tarifen jedoch unverändert Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die private Krankenversicherung. Durch sie prüft der Versicherer, welches Kostenrisiko für ihn besteht, wenn er den Antragssteller in den gewünschten Tarif aufnimmt. Die private Krankenversicherung berechnet die Tarife nach den individuellen Krankheitsrisiken des Versicherten und nach dem Umfang der vereinbarten Leistungen. Hier gilt: Je höher das Kostenrisiko, desto höher ist die Prämie, die sich vom Kunden verlangt. Die private Krankenversicherung geht bei der Berechnung der Prämie zunächst von einem durchschnittlichen Gesundheitszustand aus, welcher der Altersgruppe des Antragstellers entspricht. Da im Alter sich die Gesundheit in der Regel verschlechtert und die Gesundheitskosten steigen, müssen Neukunden mit höherem Einstiegsalter einen mehr zahlen als jüngere.
Die Gesundheitsprüfung besteht überwiegend aus Gesundheitsfragen, die der Antragsteller wahrheitsgemäß und vollständig beantworten muss, soweit er es kann. Außerdem muss er seinen Arzt von seiner beruflichen Schweigepflicht entbinden, damit die private Krankenversicherung sich weitere ärztliche Informationen Angaben einholen kann.
Die private Krankenversicherung nimmt mit Hilfe der Gesundheitsprüfung eine persönliche Risikoeinstufung des Antragsstellers vor. Besteht ein erhöhtes Krankheitsrisiko, dann erhebt der Versicherer einen Risikozuschlag, um das erhöhte Kostenrisiko zu decken. Die Risikozuschläge können je nach Erkrankung auch zeitlich befristet sein. So kann sich der Versicherte eine günstigere Prämie sichern, wenn das entsprechende Risiko zu einem späteren Zeitpunkt entfällt. Ist dagegen das Krankheitsrisiko zu groß, kann die private Krankenversicherung dem Kunden die Aufnahme auch verweigern.
Versicherungsnehmer sollten die Gesundheitsfragen stets wahrheitsgemäß und vollständig beantworten - auch kleine Erkrankungen sollte sie nicht unterschlagen. Denn stellt der Versicherer nach Vertragsschluss fest, dass einige Angaben nicht korrekt waren oder fehlen, kann er selbst nach Jahren noch aus dem Vertrag aussteigen. – In diesem Fall haben Kunden auch bei einer anderen Krankenversicherung wenig Aussicht mehr auf einen Krankenschutz.















