Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung für Studenten

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Private Krankenversicherung für Studenten



Studenten steht es frei, sich privat krankenzuversichern. Sie unterliegen zwar nach Gesetz der Versicherungspflicht, insoweit sie eine staatlich anerkannte Hochschule besuchen und müssen daher ihren Krankenversicherungsschutz nachweisen, wenn sie sich zum Studium einschreiben. Jedoch können sie sich noch in den ersten drei Monaten ihres Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen. Studenten unter 25 Jahre können bei ihren Eltern mitversichert bleiben, soweit sie in einer gesetzlichen Kasse sind. Wobei die Wehr- und Zivildienstzeit auf Versicherungsdauer angerechnet wird.

Diejenigen, die älter sind als 25, können bis zum 30. Lebensjahr in die gesetzliche Studenten-Krankenversicherung wechseln. Hier bieten alle gesetzlichen Versicherer einen einheitlichen Tarif an. In bestimmten Härtefällen können Betroffene eine Verlängerung des günstigen Studentenschutz beantragen. Allerdings muss der Studierende plausible Gründe haben, weshalb er die reguläre Studienzeit überschritten hat, zum Beispiel eine Erkrankung oder die Geburt eines Kindes. Wer die studentische Krankenversicherung verlässt, kann entweder in die private oder in die gesetzliche Krankenkasse zurück.

Bei der Studentenversicherung gilt: Jobs sind völlig sozialabgabenfrei, soweit sie nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich und 26 Wochen jährlich an zeitlichem Aufwand erfordern. Vollzeitarbeiten während des Semesters sind versicherungsfrei, wenn der Studierende sie nicht länger als zwei Monate ausführt. In den Semesterferien gibt es dagegen keine zeitlichen Vorgaben.