Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung für Schüler

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Private Krankenversicherung für Schüler



Eltern wollen stets das Beste für ihre Sprösslinge. Schüler sind in der gesetzlichen Krankenversicherung bei ihren Eltern mitversichert, damit erhalten sie sämtliche Leistungen, die die gesetzliche Grundversorgung vorsieht. Doch können Eltern ihre Kinder privat versichern, wenn sie einen Schutz für sie wollen, der über die gesetzlichen Grundleistungen hinaus geht? Ja, sobald ein Elternteil privat versichert ist. Dann kann dieser Elternteil fürs Kind eine private Krankenversicherung beim Versicherer beantragen. Daraufhin führt der Versicherer eine Gesundheitsprüfung durch, um den richtigen Tarif zu ermitteln. Ist das Kind gesund, steht dem Wechsel in der PKV in der Regel nichts im Wege.

Die private Krankenversicherung bietet einen deutlich umfassenderen Gesundheitsschutz als die gesetzlichen Krankenkassen. Die Eltern haben die Möglichkeit nach Bedarf, nur nach Bedarf die Leistungen zu vereinbaren, die der Schüler benötigt. So können sie die kieferorthopädische Versorgung deutlich verbessern und so im Falle von einer Zahn- oder Gebissfehlstellung des Kindes viel Geld sparen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nämlich nur kieferorthopädische Behandlungen, wenn der Betroffene beim Kauen oder Atmen durch die Fehlstellung behindert wird – ästhetische Kriterien spielen keine Rolle. Auch bei medizinischen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Sehhilfen, zahlen private Krankenversicherungen je nach vereinbartem Tarif. Eltern sollten allerdings eines beachten: Der Krankenschutz des Kindes darf nicht höherwertiger ausfallen als ihr eigener.