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Private Krankenversicherung für Kinder
Kinder sind zwar in der PKV nicht beitragsfrei mitversichert, wie in der GKV. Doch kann mit der Wahl des richtigen Tarifs der private Schutz bei bis zu zwei Kindern trotzdem günstiger sein. Gesunde Kinder haben in der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, einen anderen Versicherer zu wählen als die Eltern und leicht zum günstigsten Anbieter zu wechseln. Der Grund: Anders als Erwachsene bilden Kinder noch keine Altersrücklagen; außerdem ergibt sich aus einem Kassenwechsel bei ihnen keine erneute Altersstufe. Ebenso ist der Beitrag von Mädchen und Jungen bis zum 14. Lebensjahr gleich. Lediglich bei Neugeborenen empfiehlt sich, das Kind in der bestehenden privaten Krankenversicherung zu versichern. Der Versicherer führt dann nämlich keine Gesundheitsprüfung durch; zudem gilt der Schutz rückwirkend ab dem Geburtstermin.
Für Beamte gilt: Auch die Kinder haben vollen Anspruch auf Beihilfe, auch wenn der Beihilfeberechtigte weniger verdient als der Ehepartner. Somit müssen sie nur zwischen 50 Prozent und 20 Prozent der Krankheitskosten privat krankenversichern. Die private Krankenversicherung bietet Kindern deutlich bessere Gesundheitsleistungen als die GKV. Zum Beispiel haben Eltern die Möglichkeit, kieferorthopädische Leistungen für ihre Kinder mit zu versichern. Das kann sehr sinnvoll sein, da sich bei vielen Kindern zwischen dem 8. Und 12. Lebensjahr Zahn- und Gebissfehlstellungen bilden, für die die gesetzliche Krankenkasse nur die notwendigsten Behandlungen übernimmt. Jedoch sollten die Eltern eines beachten: Der Tarif des Kindes darf nicht hochwertiger sein der Ihrige. Allerdings können sie mit Zusatzkrankenversicherungen den Gesundheitsschutz nach Belieben verbessern.















