Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung fürs Baby und Kleinkinder

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Private Krankenversicherung fürs Baby und Kleinkinder



Wer freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung einzahlt, muss während der Elternzeit seine Beiträge weiter zahlen – nur gesetzlich Pflichtversicherte sind von ihnen befreit. Daher relativiert sich der Vorteil des gesetzlichen Schutzes bei vielen schnell. Viele Frauen überlegen, ob sie sich nicht besser privat versichern können. Die private Krankenversicherung lohnt sich für Frauen mit Kinderwunsch, wenn sie bis zur Schwangerschaft mit ihren Prämien Rücklagen für ihre Elternzeit aufbauen können. Gerade für Frauen, die nicht die gesamten vollen drei Jahre Elternzeit nehmen, weil sie bereits früher wieder arbeiten wollen.

In der privaten Krankenversicherung bildet jede Versicherungsnehmerin Rücklagen für die Elternzeit, um die höheren medizinischen Kosten zu tragen. Von den Rücklagen zahlt die private Krankenversicherung die ärztliche Schwangerschaftsvorsorge, die vorgeburtliche Betreuung und die Entbindung. – Der Wechsel in eine private Krankenversicherung kann sich lohnen, wenn der Versicherer und der Tarif vor der Schwangerschaft sorgfältig ausgewählt wurden. Hier sollte die Kundin verschiedene Versicherungen in Preis und Leistung vergleichen. Einige Gesellschaften bieten seit einigen Jahren Spezialtarife für Frauen an, die sie nach der Geburt eines Kindes bis zu einem Jahr vom Krankenversicherungsbeitrag befreien; diese sind besonders empfehlenswert.

Ein Kleinkind ist in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich nur mit eigenem Beitrag versichert. Doch wie es versichert ist, kommt auf den Einzelfall an. In der Regel ordnet der Versicherer das Kind dem Versicherungsnehmer mit dem höheren Einkommen zu – also häufig dem Vater des Kindes. Ist dieser gesetzlich versichert, dann wird das Kind beitragsfrei mitversichert, selbst wenn die Mutter privat versichert ist.