Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung für Anwälte

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Private Krankenversicherung für Anwälte



Anwälte stehen in der Regel vor der Entscheidung: gesetzliche oder private Krankenversicherung. Sie haben die Wahl, da viele mit ihrem Jahreseinkommen über die Pflichtversicherungsgrenze (2010: 49.950 Euro Brutto) kommen und somit von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind. Zudem zählen Anwälte mit eigenen Kanzleien als Freiberufler. Viele stehen deshalb bereits unmittelbar nach dem Studium vor der Entscheidung, ob sie günstig in die private Krankenversicherung einsteigen wollen. Denn es gilt generell: je früher das Eintrittsalter, umso günstiger der Tarif.

Für Krankenversicherte mit einem besseren Gehalt, sind die Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkassen oftmals teuer. Der Grund: der gesetzliche Beitragssatz ist am Einkommen gebunden, somit zahlen die, die besser verdienen mehr. Gerade selbstständige können von deutlich günstigeren Tarifen privater Krankenversicherer profitieren. Sie zahlen in der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel den Höchsttarif, der zurzeit 558 Euro beträgt. Ein privater Vollschutz ist zum Teil nur halb so teuer, und hat dazu ein weit umfassenderes Leistungspaket.

Aber auch für junge, angestellte Anwälte kann sich ein Wechsel lohnen, sie zahlen etwa 230 Euro im Monat – einen Komfortschutz gibt es für einen 25-Jährigen Juraabsolventen bereits ab 90 Euro. Aber auch für ledige Paare mit wenigen Kindern lohnt sich der Wechsel.