Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung für Angestellte

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Private Krankenversicherung für Angestellte



Angestellte mit gutem Einkommen müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung ihre medizinische Grundversorgung teuer bezahlen. Da die gesetzliche Sozialversicherung umlagefinanziert ist, zahlen sie mehr als Angestellte mit einem niedrigeren Einkommen. Wer ein monatliches Einkommen über 3.900 Euro hat, zahlt automatisch den Höchsttarif. Für den Krankenschutz zahlt in diesem Fall der Arbeitnehmer 296,25 Euro und der Arbeitgeber 288,75 Euro.

Arbeitnehmer könnten ihren Versicherungsbeitrag mit einem Wechsel in die private Krankenversicherung deutlich senken, selbst bei mitzuversichernden Familienmitgliedern. Der Grund: Die PKV Komforttarife liegen häufig unter dem gesetzlichen Höchsttarif; und der Arbeitgeber zahlt seinen Beitragsanteil wie gehabt weiter. Außerdem bietet bereits der Standardtarif einen weitaus umfassenderen Gesundheitsschutz als die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung, ob in der ambulanten Behandlung oder beim Zahnersatz.

Der PKV Vorteil: Der Versicherte kann sich die Leistungen nach eigenem Bedarf zusammensetzen und so selbst entscheiden, ob er lieber einen günstigen Minimalschutz oder eine Luxusversorgung wünscht. Der Wechsel ist möglich, wenn das Bruttojahreseinkommen die Pflichtversicherungsgrenze (49.500 Euro brutto) bereits in den beiden Vorjahren überschritten hat. Vor dem Wechsel sollte der Versicherte zuerst verschiedene Versicherungen vergleichen, denn zwischen den Tarifen der Gesellschaften gibt es erhebliche preisliche und qualitative Unterschiede. Hier sollte eines besonders beachtet werden: Vor der Kündigung sollte der Versicherungsnehmer die Aufnahmebestätigung der PKV abwarten, um einen nahtlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.