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Vollversicherung
Die private Krankenvollversicherung ist das Gegenstück zur gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings besteht ein Unterschied zu der gesetzlichen Krankenversicherung. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Beträge festgelegt sind und sich an der Einkommenshöhe orientieren, hängt der Beitrag für die private Krankenversicherung vom Alter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers ab. Eine weitere wichtige Rolle für die Beitragshöhe spielt außerdem der Leistungsumfang.
In einer gesetzlichen Krankenkasse gibt es einen festgelegten Leistungskatalog. Hier ist genau geregelt, welche Leistungen durch die Kasse übernommen werden und in welchem Umfang dies geschieht. Bei einer privaten Krankenversicherung wählt der Versicherungsnehmer einen Tarif nach seinen eigenen Vorstellungen aus. Dabei hängt der gewährte Leistungsumfang von der Beitragshöhe ab. Der Versicherungsschutz kann von dem Versicherungsnehmer nach einem Baukastenprinzip zusammengestellt werden. Es wird in dem jeweiligen Tarif vereinbart, in welchem Umfang der Versicherer die Kosten für die Behandlung von Krankheiten, Unfällen und Entbindungen übernimmt.
Genauer vereinbart wird dazu die Übernahme von Kosten im stationären und ambulanten Bereich. Zusätzlich können im Tarif Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung und die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus vereinbart werden. Europaweit hat man unbeschränkten Versicherungsschutz und weltweit ist man bis zu einem Monat geschützt. Der Schutz kann jedoch auch für einen längeren Zeitraum vereinbart werden. Generell hat der Versicherungsnehmer die freie Wahl und kann die Versicherung an die eigenen finanziellen Verhältnisse anpassen.















