Private Krankenversicherung

Auslandsreisekrankenversicherung

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Auslandsreisekrankenversicherung



Wer eine gewisse Zeit außerhalb der Eurozone im Ausland verbringen will, benötigt in der Regel eine Zusatzversicherung, die die Krankheitskosten abdeckt. Der Grund: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt außerhalb Europas keine Leistungen; die müsste der Reisende vor Ort aus eigener Tasche zahlen. Der gesetzliche Krankenschutz gilt nur in Ländern, mit denen die gesetzliche Krankenversicherung Sozialversicherungsverträge vereinbart haben. Auch die private Krankenversicherung ist im Ausland meist eingeschränkt. Dazu beinhaltet sie einige wichtige Leistungen nicht, wie zum Beispiel den kostspieligen Rücktransport ins Heimatland.

Wer länger als sechs Wochen im Ausland lebt, benötigt in der Regel eine individuelle Auslandskrankenversicherung, die er nach Bedarf mit der Krankenversicherung vereinbart. Wer unter sechs Wochen verreist, sollte daher eine Reisekrankenversicherung mit Jahresvertrag abschließen. Mit diesem Vertrag können Kunden meist bis zu 42 Tage mit Krankenschutz weltweit im Ausland verbringen. Die Police sichert die medizinische Grundversorgung, egal ob Zahnbehandlung oder Operationen.

Versicherte sollten bei ihrer Auslandskrankenversicherung jedoch darauf achten, unter welchen Bedingungen der Versicherer den Rücktransport im Krankheitsfall bezahlt. So manche private Krankenversicherung macht hier Einschränkungen, um Kosten zu sparen und zahlt zum Beispiel erst, wenn der Patient mehr als 14 Tage im Krankenhaus liegen muss. Hier sollte der Kunde eine Zusatzversicherung wählen, die im Ernstfall einen Rückflug ohne Einschränkungen bezahlt. Wer in ein krisengeschütteltes Land reist, sollte darauf achten, wie die Klauseln bei Verletzungen bei Unruhen sind. Einige Versicherer verweigern die Leistung, wenn der Versicherer die Unruhen vor der Reise hätte voraussehen können. Hier sollte der Versicherer klare Sachverhalte sorgen und den Schutz zum Beispiel von der Reisewarnung des Auswärtigen Amts abhängig machen.

Schwangere Reisende sollten darauf achten, dass sie eine Auslandskrankenversicherung wählen, die uneingeschränkten Schutz auch für Mutter und Kind bietet. Vor Kombiversicherungen mit All-inclusive-Paketen ist in der Regel abzuraten, da insbesondere privat Krankenversicherte sich so leicht unwissentlich doppelt versichern.