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KFZ Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige KFZ Versicherung, die Autofahrer abschließen können. Diese Autoversicherung kommt für Schäden auf, die am eigenen Fahrzeug durch Einfluss von außen entstehen. Die KFZ Vollkaskoversicherung schließt den Schutz der Teilkaskoversicherung mit ein und bietet Leistungen, die weit über diesen hinausgehen.
Die Vollkaskoversicherung ist vor allem für Neufahrzeuge geeignet, da sie zum Beispiel Schäden ersetzt, die durch Vandalismus oder durch eigenes Verschulden am Fahrzeug entstehen. Auch bietet die KFZ Vollkaskoversicherung Ersatz, wenn der Schädiger unbekannt ist. Hier erstattet die Teilkaskoversicherung nur die Schadenskosten. Auch die KFZ Haftpflichtversicherung bietet keinen Schutz vor diesen Gefahren, da sie ausschließlich für Schadenersatzforderungen von Dritten aufkommt. Wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht übernimmt und der Schädiger keine finanziellen Mittel besitzt, geht der Geschädigte ohne eine KFZ Vollkaskoversicherung leer aus.
Autoversicherungen berechnen ihre Tarife für die Kaskoversicherungen anhand von verschiedenen technischen, regionalen und persönlichen Risikofaktoren. Obwohl jede Gesellschaft ein eigenes Tarifsystem hat, sind bestimmte Faktoren bei allen Unternehmen grundlegend, so zum Beispiel Typen- und Regionalklasse. Für die KFZVersicherung sind ebenso entscheidend: die praktische Fahrerfahrung (Schadensfreiheitsrabatte), das Alter des Autohalters und die Höhe der Selbstbeteiligung.
Mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen; dafür erstattet der Versicherer im Schadensfall die entstandenen Kosten. Wenn der Versicherte die vertraglichen Pflichten nicht einhält, darf die Autoversicherung Leistungen verweigern. Auch wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden verursacht, geht der Versicherte leer aus.
Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers gehört, sich darum zu kümmern, dass das Fahrzeug stets den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ebenso verspricht der Versicherungsnehmer, dass ausschließlich die angegebenen Fahrer das versicherte Auto gebrauchen. Er muss dafür sorgen, dass niemand das Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis nutzt.
Einige Obliegenheiten der KFZ Versicherung gelten ausschließlich im Schadensfall: Versicherungsnehmer sind verpflichtet, innerhalb einer Woche der Autoversicherung einen Schaden zu melden und den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ein Beispiel: Geht die Windschutzscheibe zu Bruch, muss er das Fahrzeug wettergeschützt unterstellen, bis der Schaden behoben ist. Für Folgeschäden im Innenraum kommt keine KFZ Vollkaskoversicherung auf.















