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Der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Der allgemeine Sprachgebrauch unterscheidet oft nicht zwischen den Begriffen „erwerbsunfähig“ und „berufsunfähig“. Deshalb sind sich viele über die Unterschiede zwischen Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bewusst. Wer mit dem Gedanken spielt, einen Berufsunfähigkeitsschutz abzuschließen, sollte sie kennen. Sonst läuft er Gefahr, eine Versicherung abzuschließen, die ihm nur einen unzureichenden Schutz gewährt.
Als berufsunfähig gilt eine Person, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit von 50 Prozent feststellt, so dass er seine derzeitige Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben kann. In diesem Fall zahlt der Berufsunfähigkeitsversicherer dem Versicherten eine Rente. Ob der Kunde trotz der Berufsunfähigkeit noch einen anderen Erwerb ausüben kann, ist dafür unerheblich. Entscheidend ist allein, dass er in seinem derzeitigen Beruf nicht mehr arbeiten kann. Dagegen gilt als erwerbsunfähig, wer zu 100 Prozent berufsunfähig ist – also Vollinvalide. Hier sichert die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dem Betroffenen eine Invalidenrente. Wer also einen Berufsunfähigkeitsschutz möchte und eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließt, ist schlecht beraten.
Hier zahlt der Versicherer erst, wenn der Kunde überhaupt keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben kann. Allerdings gibt es auch preisliche Unterschiede: Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist deutlich günstiger als die Berufsunfähigkeitsversicherung. Deshalb bietet sie denjenigen, denen ein umfassender Berufsunfähigkeitsschutz zu teuer ist, eine günstige Alternative. – Schließlich ist ein Teilschutz oftmals besser, als überhaupt keiner.















