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Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert das Auskommen, wenn der Versicherte weder seinen derzeitigen Beruf noch irgendeine andere berufliche Tätigkeit ausüben kann, also bei Erwerbsunfähigkeit. Da der Staat als Invaliditätsrente nur 40 Prozent vom letzten Bruttoeinkommen zahlt, ist ein privater Invaliditätsschutz notwendig – ansonsten droht dem Betroffenen im Ernstfall der Abstieg in die Armut. Unstrittig ist: Die staatliche Invalidenrente reicht kaum für die Grundversorgung, in Anbetracht des hohen Kostenaufwands, die ein Pflegefall verursacht. Der Versicherungsvergleich hilft dabei, eine möglichst leistungsstarke und preisgünstige Vorsorge aufzubauen.
Erwerbsunfähigkeit ist stets mit immensen Kosten verbunden: Neben medizinischen Hilfsmitteln sind nicht selten auch bauliche Maßnahmen an der Wohnung erforderlich, damit der Betroffene sich dort zurechtfindet. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet hier einen sicheren Schutz und hat einen Vorteil: Sie ist deutlich günstiger als die Berufsunfähigkeitsversicherung. Dafür bietet sie allerdings auch einen geringeren Berufsunfähigkeitsschutz - eben nur bei voller Berufsunfähigkeit. Trotzdem lohnt sich der Vertrag für Personen, die noch nicht im Berufsleben stehen, wie zum Beispiel Auszubildende oder Studenten. Dazu sind diejenigen, die risikoreichere Berufe ausüben, auf die Police angewiesen; hierzu zählen neben Dachdecker, auch Fotografen und Musiker. Auch für Selbstständige ist diese Police sinnvoller, da Berufsunfähigkeit bei ihnen schlechter festzustellen ist.
Zwischen den Produkten der unterschiedlichen Gesellschaft gibt es große preisliche und qualitative Unterschiede, deshalb sollten Verbraucher stets mehrere Versicherungen vergleichen. Kunden sollten möglichst eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung wählen, die bei Erwerbsunfähigkeit dem Kunden ohne Rentenkürzung gestatten, gewerblich zu arbeiten. Sinnvoll ist es dazu, wenn die Erwerbsunfähigkeit anhand des Berufs definiert ist. Außerdem setzen die Versicherer unterschiedliche Prognosezeiträume voraus: Einige zahlen bereits, wenn der Arzt für mindestens sechs Monate Erwerbsunfähigkeit prognostiziert, bei anderen bis zu 24 Monate. Gerade bei längeren Prognosezeiträumen sollten die Versicherten darauf achten, dass der Versicherer auch rückwirkend die Rente auszahlt.















