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Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung schützt vor dem Risiko, dass der Versicherte eine der sinnlichen Grundfähigkeiten (Reden, Sprechen und Hören) verliert. In diesem Fall erhält er eine monatliche Rente, die er entweder bis zu einem bestimmten Alter oder bis zum Tod beziehen kann. Grundlegend für den Versicherungsfall ist ein Grundfähigkeiten-Katalog, der alle relevanten Fähigkeiten in die Kategorien A und B einteilt. Die bereits erwähnten befinden sich in der Kategorie A; unter B befinden sich erweiterte Fähigkeiten, wie zum Beispiel Gehen, Treppensteigen, Knien, Sitzen, Armbewegen oder Autofahren. Rentenanspruch erhält der Versicherte ebenso, wenn er drei Tätigkeiten aus der Kategorie B nicht mehr ausführen kann.
Die Grundfähigkeitsversicherung bietet eine Reihe von Vorteilen: Der Vorsorgende kann Beiträge für die Versicherung als Vorsorgeaufwendung geltend machen – wobei er die ausgezahlte Rente voll versteuern lassen muss; außerdem ist der Verlust von Grundfähigkeiten schneller und unkomplizierter zu prognostizieren als zum Beispiel eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Nicht zuletzt ist sie im Vergleich zu anderen Versicherungen sehr günstig.
Der Tarif errechnet sich aus den persönlichen Risikofaktoren des Kunden. Hier ist vor allem die berufliche Gefahrengruppe entscheidend. Wer einen gefährlichen Beruf ausübt, muss unweigerlich einen höheren Beitragssatz zahlen. So müssen Soldaten oder Maurer Risikozuschläge leisten, im Gegensatz zu Anwälten oder Ingenieuren. Ebenso von Belang sind die Lebensgewohnheiten des Antragstellers, zum Beispiel müssen Raucher oder Kunden mit riskanten Hobbys wie Motorradfahren mehr zahlen. Dennoch bietet die Grundfähigkeitsversicherung keinen umfassenden Berufsunfähigkeitsschutz, da der Fähigkeitenkatalog psychische Erkrankungen als Leistungsfall ausklammert – eine der häufigsten Gründe für Berufsunfähigkeit.















